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JUDAISMUS UND CHRISTENTUM /3

Versuch einer Entlastung
Von Emmo Diem

Im Folgenden nähere ich mich jener Form der Auslegung, die Kardinal Höffner (Vorsitzender der katho-
lischen Bischofskonferenz) gemeinsam mit anderen kirchlichen Würdenträgern sowie dem Landesbischof
der Evangelischen Kirche Eduard Lohse, im Advent 1979 als Einheitsübersetzung zum Alten und Neuen
Testament erarbeitet haben. Dort ordnete man den Pentateuch (die alte Bibel des Volkes der Juden) nicht
mehr Moses zu, sondern einer Vielzahl von Autoren und Quellen, die ich im Folgenden kurz anführen
möchte. Man spricht im Vorwort zu den 5 Gesetzesbüchern:

A) Von einem jahwistischen Text, erkennbar an der Überlieferung des Gottesnamen Jahwe. Das geschah
um 900 v. Chr., verfasst von einem unbekannten Geschichtsschreiber und Theologen.

B) Von der elohistischen Schicht, so genannt wegen der Vorliebe für den Gottenamen Elohim. Der kam um 720 v. Chr in Umlauf.
C) Die Rabbinenschrift taucht im Rahmen des Babylonischen Exil erst um 550 v. Chr. auf.

D) Dazu kommt als eigener Überlieferungskomplex: das Deuteronomium (= 5. Buch Moses), welches in 3 bzw. 4 Schichten auf mündliche oder schriftliche Traditionen verweist, die für die Geschichte Israels wichtig waren.

Damit beende ich die Exkursion in die Schriftrollen des Alten Testaments, die in Althebräisch und teilweise in Aramäisch verfasst wurden.

Im Neuen Testament ist die Sachlage ähnlich. Nur muss man festhalten, dass sich die jüd. Religion von der christlichen wesentlich unterscheidet. Infolgedessen kann ich es nicht gelten lassen, dass die kleine, aber starke Gemeinschaft der Hebräer von einer jüdisch-christlichen Religion spricht. Wahrscheinlich soll dieses Vorgehen das alttestamentliche Beginnen mannhaft stärken.

Nun zur Unterscheidung: Im Christentum ist der Messias (aram. mesiha = der Gesalbte) schon gekommen. Bei den Israeliten ist der freudenreiche Zustand des Heiles noch nicht eingetreten. Im Judentum und im Islam gibt es nur einen einzigen hohen Herren. Im Christentum teilt man den Einen dogmatisch (als Einheit) in 3 Teile.

Jesus hat im Rahmen seines Amtes keine schriftlichen Hinweise hinterlassen und kann deshalb für eine
Weiterentwicklung seiner Ideen nicht verantwortlich gemacht werden. Das trifft rechtlich gesehen auch für
Zeugnisse seiner Nachkommen zu.

Anders gelagert ist der Fall bei Sixtus V., (1585 – 1590). Der 288. Papst hat manche Unklarheiten der Bibel
verteidigt und die von ihm bearbeitete Fassung des Neuen Testamentes als verbindlich erklärt. Diese und
andere Vorgänge kann jeder Beliebige im Rahmen der Heilsgeschichte der entsprechenden Konfessionen
nachverfolgen.

 Kardinal Höffner
 (1906-1987)
 Papst Sixtus V.
  (1585-1590)

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